„Die Deutschlandfrage ist nicht geklärt“ – Politikwissenschaftler Alexej Fenenko im Gespräch

Ist Deutschland souverän? Zum 70. Jahrestag des Inkrafttretens des Grundgesetzes stellt Margarita Bityutski diese Frage an den russischen Politikwissenschaftler und Mitglied des Russischen Sicherheitsrates Alexej Fenenko. Welche Einschränkungen muss die Bundesrepublik Deutschland bis heute hinnehmen? Wie sehr wird sie von den Siegermächten kontrolliert? Gilt tatsächlich noch immer Besatzungsrecht in Deutschland? Und ist die Feindstaatenklausel in der UNO-Satzung wirklich obsolet?
 
 
Dieses Video-Interview wurde ursprünglich von „Der fehlende Part“, ein Format von „RT-News“ unter Youtube ins Netz gestellt. Mittlerweile hat Youtube allerdings das Konto von „RT-News“ gelöscht. Damit wurde auch dieses Video gelöscht und ist auf Youtube so gut wie nicht mehr auffindbar. Ausschließlich von einzelnen Kanälen, die das Video kopiert und wieder hochgeladen haben, wird das Video noch zur Verfügung gestellt. So auch im obigen Fall. Hier allerdings auf Vimeo.

Bundespressekonferenz: Warum gilt noch immer US-Besatzungsrecht in Deutschland?

Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (WD) legt
detailliert dar, dass im Zuge des Zwei-plus-Vier-Vertrags von 1990 zwar
die damalige Sowjetunion, nicht aber die Westalliierten auf ihre
Besatzungsrechte in Deutschland verzichteten. RT Deutsch fragte
diesbezüglich auf der Bundespressekonferenz nach.
 



Bildquelle: RT-Deutsch News

 
Das öffentlich zugängige Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des
Bundestages (WD) kommt unter dem Titel „Überleitungsvertrag und
Feindstaatenklauseln im Lichte der völkerrechtlichen Souveränität der
Bundesrepublik Deutschland“ zu dem eindeutigen Schluss, dass „das weiter
gültige Besatzungsrecht in drei große Bereichen“ in der Bundesrepublik
Deutschland erhalten geblieben ist. Das Gutachten ist unter folgendem
Link einsehbar: https://www.bundestag.de/resource/blob/414956/52aff2259e2e2ca57d71335748016458/wd-2-108-06-pdf-data.pdf
 
Von RT-Deutsch-Redakteur Florian Warweg auf das Bundestags-Gutachten und
die darin aufgeführten expliziten Verweise auf weiterhin geltendes
Besatzungsrecht in der Bundesrepublik angesprochen, leugnete der
Sprecher des Auswärtigen Amtes (AA) zunächst, dass der Wissenschaftliche
Dienst den Begriff „Besatzungsrecht“ in einem Gutachten verwenden
würde, und erklärte weiter: „Ich glaube nicht, dass es in irgendeiner
Form völkerrechtlich korrekt wäre, zu sagen, dass irgendjemand in
Deutschland derzeit Besatzungsrechte ausübe.“
 
Ähnlich äußerte sich Regierungssprecher Steffen Seibert. Beide Sprecher
taten dies allerdings in offensichtlicher Unkenntnis des
Rechtsgutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Dessen
Fachjuristen kommen nachweislich zu einem anderen Schluss. Mehr auf
der Webseite von RT-Deutsch (hier ein Archiv der entsprechenden Seite:

https://pwlasowa.blogspot.com/2019_07_31_archive.html

Das obige Video dieser Pressekonferenz wurde ursprünglich von „RT-Deutsch“ unter Youtube ins Netz gestellt. Mittlerweile hat Youtube allerdings das Konto von „RT-Deutsch“ gelöscht. Damit wurde auch dieses Video gelöscht und ist auf Youtube so gut wie nicht mehr auffindbar. Möglicherweise von einzelnen Kanälen, die das Video kopiert und wieder hochgeladen haben, wird das Video noch zur Verfügung gestellt. Uns ist es gelungen, eine Kopie zu sichern.